Die standardisierte Nachhaltigkeitszertifizierung des Insurance Certification Center (ICC) bewertet (Schaden-)Dienstleister anhand von Environmental, Social und Governance (ESG)-Kriterien und sorgt für mehr Transparenz in der Versicherungsbranche. Die ESG-Bewertung erfolgt dabei standardisiert und die Ergebnisse werden in einer aggregierten Bewertung über die ESG-Faktoren zusammengeführt. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Dienstleister ein Zertifikat oder eine Auszeichnung. Die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung bzw. Auszeichnung sowie der Zertifizierungsprozess erstreckt sich über zwei Jahre und umfasst eine Erst-Zertifizierung, regelmäßige Updates und eine Re-Zertifizierung. Registrierte Versicherungsunternehmen erhalten über die ICC-Plattform strukturierte und vergleichbare ESG-Daten.
Der gesamte Zertifizierungsprozess wird zentral auf der ICC-Online-Plattform dokumentiert, um maximale Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation zu gewährleisten.
So funktioniert die Registrierung:
Dienstleister, die eine Zertifizierung anstreben, registrieren sich und hinterlegen ihre Stammdaten. Angaben zu Umsatz und Mitarbeitendenzahl bestimmen die passende Kategorisierung zur kostenpflichtigen Auditdurchführung.
Versicherungsunternehmen, die gegen Gebühr Zertifikate einsehen oder Daten abrufen möchten, melden sich ebenfalls auf der Plattform an.
Die Datenerhebung der Dienstleister erfolgt in drei Kategorien, abhängig von Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Kategorie 1 umfasst Kleinst-Dienstleister mit nur einer Person. Kategorie 2 umfasst Unternehmen mit 2 bis 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Euro. Kategorie 3 umfasst Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro.
Während Kleinst-Dienstleister der Kategorie 1 einen verkürzten Fragebogen beantworten, erhalten größere Unternehmen der Kategorie 2 und 3 detailliertere Fragebögen und zusätzlich einen Fragebogen mit geschäftsmodellspezifischen Fragen zum Dienstleistungsportfolio. Ergänzend findet bei Unternehmen der Kategorie 3 alle zwei Jahre ein Experteninterview stattfinden. Um aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden, werden die Fragebögen regelmäßig aktualisiert.
Bei der Erhebung geschäftsmodellunabhängiger Daten liegt der Fokus auf der Inside-out-Perspektive, also den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Eine Ausnahme bildet die Frage zur Durchführung einer Risikoanalyse, die auch die Outside-in-Perspektive berücksichtigt – also welche Klima- und Umweltrisiken auf das Unternehmen einwirken. Die geforderten ESG-Daten beziehen sich überwiegend auf das letzte Geschäftsjahr, während im Umweltbereich auch künftige Zielsetzungen berücksichtigt werden. Die Beantwortung erfolgt durch eine Kombination aus offenen und geschlossenen Fragen sowie teilweise durch Nachweise (z. B. Schulungsunterlagen oder Zertifikate). Im Fragebogen wird angegeben, welche Nachweise akzeptiert werden. Hilfreiche Hinweise und Verweise auf relevante Unterlagen unterstützen die Dienstleister bei der Bearbeitung.
Der geschäftsmodellabhängige Fragebogen für Schadendienstleister ermittelt, ob ein Schadendienstleister den Auftraggeber im Wertschöpfungsprozess der Schadenregulierung bei entsprechendem Auftrag nachhaltig unterstützen kann. Konkret werden Daten abgefragt die Auskunft darüber geben, ob bereits Prozesse, Kriterien, Strukturen und Ressourcen vorhanden sind, um den Prozess der Schadenregulierung nachhaltig im Rahmen des Dienstleistungsportfolios zu unterstützen.
Die eingereichten Daten und Nachweise werden nach bestem Gewissen und Wissen auf Vollständigkeit, (wenn möglich) Plausibilität und (wenn möglich) Konformität geprüft. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, wobei die erreichte Punktzahl und die Unternehmensgröße darüber entscheidet, ob – und in welcher Stufe – eine Auszeichnung oder Zertifizierung vergeben wird. Die Kriterien E (Environmental), S(Social) und G(Governance) werden dabei gleichgewichtet. Es wird in drei Kategorien differenziert, die den Erfüllungsgrad der Nachhaltigkeitsanforderungen widerspiegeln.
Auszeichnung als Sustainability Follower
Die Auszeichnung „Sustainability Follower" wird an Kleinstunternehmen und Dienstleister vergeben, die die grundlegenden Mindestanforderungen der Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Die Auszeichnung hebt insbesondere die Transparenz der bereitgestellten Daten hervor.
Zertifizierung zum Sustainability Performer
Die Zertifizierung „Sustainability Performer" wird an Dienstleister verliehen, die in den geschäftsmodellunabhängigen ESG-Kategorien eine bemerkenswerte Umsetzungsleistung nachweisen können, d.h. Nachhaltigkeitsmaßnahmen teilweise im Unternehmen integriert haben. Die Zertifizierung wird in die drei Stufen „gut", „hoch" oder „exzellent" unterteilt.
Zertifizierung zum Sustainability Leader
Die Zertifizierung „Sustainability Leader" ist Unternehmen vorbehalten, die in ihrer Wertschöpfungskategorie und Versicherungssparte überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen können. Diese höchste Auszeichnung kann nur an Unternehmen verliehen werden, die zuvor als „Sustainability Performer“ zertifiziert wurden. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl erfolgt eine weitere Differenzierung in zwei Stufen: Associate und Leader.
Teilnehmende Versicherungsunternehmen und zertifizierte Dienstleister sind namentlich für alle eingeloggten, registrierten Nutzer auf der Plattform einsehbar. Dienstleister werden innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung per E-Mail und Plattform-Benachrichtigung über ihr Ergebnis informiert.
Versicherungsunternehmen können kostenpflichtig Zertifikate, einen strukturierten Datensatz und weitere relevante Dienstleisterinformationen über die Plattform abrufen. Ein Newsletter informiert zudem regelmäßig über erteilte Zertifizierungen und teilnehmende Versicherungsunternehmen. Sollte das Auditergebnis Lücken zum erforderlichen Mindeststandard aufweisen, wird der Dienstleister durch das ICC informiert. Der Dienstleister erhält die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 3 Monaten diese Lücke zu schließen und entsprechend nachzuarbeiten. Nach erneuter Prüfung durch das ICC wird dann über eine Vergabe des Zertifikates oder der Auszeichnung neu entschieden.